Vendredi 20 janvier 2012
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Pour consulter le blog: linter.over-blog.com
La force de la mobilisation, la dernière manifestation autour du Tribunal de Karlsruhe, la violence même de la décision d'emprisonnement? Toutes ces raisons
confondues?
Quel qu'en soit le motif, la décision d'emprisonner Christa Eckes pour son refus de témoigner est maintenant définitivement levée.
La Haute-Cour de Karlsruhe justifie ainsi sa décision:
" C'est pourquoi prévaut le principe que la vérité ne peut être recherchée à tout prix - et ici au prix d'une
très forte mise en danger de la vie d'un témoin gravement malade."
Cela ne gomme pas la pression qu'a subie durant plusieurs mois Christa Eckes alors que l'on sait l'importance de disposer de toutes ses forces mentales et
physiques face à la maladie.
Cela ne fait pas oublier la volonté de l'Etat allemand de continuer à s'acharner sur les militants révolutionnaires et sa volonté au-delà des années de les
"faire plier".
Mais cela montre l'importance de se mobiliser, d'être toujours présents auprès d'eux.
En particulier aujourd'hui auprès de Christian Gauger et Sonja Suder.
linter
linter.over-blog.com
Nous saluons le courage de Christa Eckes et nos pensées l'accompagnent pour la suite du traitement.
Sur le site Keine Beugehaft, vous pourrez lire l'article suivant et suivre les liens vers la décision du Bundesgerichtshof, des articles de la presse
allemande, et les interventions lors de la manifestation.
Der BGH hat heute (19.01.2012) mitgeteilt, dass die vom OLG Stuttgart verhängte Beugehaft gegen Christa aufgehoben ist. Wir freuen uns!
Es wird in der Entscheidung festgestellt, dass das OLG nicht verhältnissmässig abgewogen hat: „Deshalb gilt der Grundsatz, dass die Wahrheit nicht um jeden
Preis – hier um den Preis der hohen Gefährdung des Lebens einer schwer erkrankten Zeugin – erforscht werden darf.“
Link
zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs
dpa-Meldung auf taz.de
Artikel auf Süddeutsche.de
Artikel bei Spiegel Online
Artikel auf
thueringer-allgemeine.de
Artikel auf faz.net
Artikel bei T-Online (dpa, etwas ausführlicher als bei der taz)
Redebeiträge zur Demonstration gegen Beugehaft in
Karlsruhe
La décision de la Haute-Cour:
Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker
Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hat auf die Beschwerde der Zeugin Christa Eckes die Anordnung der Beugehaft aufgehoben, die das Oberlandesgericht Stuttgart in dem
Strafverfahren gegen Verena Becker gegen die Zeugin verhängt hatte, da diese nicht zur Aussage bereit war.
Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten Becker vor, an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Buback und dessen Begleiter Göbel und Wurster am 7.
April 1977 beteiligt gewesen zu sein. In diesem Verfahren sollte die Zeugin [Eckes] insbesondere zum Inhalt von Gesprächen mit der Angeklagten im Jahre 2008 aussagen. Sie hat jedoch das Zeugnis
mit der Begründung verweigert, ihr stehe ein Auskunftsverweigerungsrecht zu, weil sie sich durch ihre Antworten möglicherweise selbst der Gefahr einer Strafverfolgung aussetze. Das
Oberlandesgericht hat ein solches Recht nicht anerkannt und gegen die Zeugin zur Erzwingung einer Aussage Beugehaft bis zur Dauer von sechs Monaten angeordnet.
Diesen Beschluss hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgehoben. Er hat dabei offen gelassen, ob der Zeugin ein
Auskunftsverweigerungsrecht zusteht; die Anordnung der Beugehaft verstoße jedenfalls gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Zeugin ist derzeit schwer erkrankt. Ausweislich eines fachärztlichen Attests sind sowohl die Erkrankung als auch die durchzuführenden Therapiemaßnahmen
lebensbedrohend und erfordern die Behandlung in einer spezialisierten Krankenhausabteilung mit Intensivstation. Bei einer Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt oder ein
Justizvollzugskrankenhaus ist ernsthaft zu befürchten, dass die Zeugin ihr Leben einbüßen oder zumindest einen weitergehenden schwerwiegenden Schaden an ihrer Gesundheit nehmen wird.
Unter diesen Umständen muss das – als solches anzuerkennende - Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung der Tat zurücktreten. Die gerichtliche
Fürsorgepflicht gegenüber der Zeugin gebietet es, bereits von der Anordnung der Beugehaft abzusehen. Diese bewirkt hier einen schweren Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützten Rechte
der Zeugin auf Freiheit sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch deren Schutz ist dem Staat aufgegeben. Der Zweck des Strafverfahrens würde daher verfehlt, wenn es den
Strafverfolgungsorganen gestattet wäre, unbegrenzt in andere Individual- oder Gemeinschaftsrechtsgüter einzugreifen. Deshalb gilt – auch in Fällen sehr schwerer Straftaten wie terroristisch
motivierter Tötungsdelikte – der Grundsatz, dass die Wahrheit nicht um jeden Preis – hier: um den Preis der hohen Gefährdung des Lebens einer schwer erkrankten Zeugin – erforscht werden
darf.
Strafprozessordnung § 70 Abs. 2
Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2
Bundesgerichtshof - Beschluss vom 10. Januar 2012 – StB 20/11
Oberlandesgericht Stuttgart - Beschluss vom 1. Dezember 2011 – 6-2 StE 2/10
Karlsruhe, den 19. Januar 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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